Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huner Technik AG

  1. Geltungsbereich / Vertragspartner
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen dem Kunden und der Huner Technik AG (nachfolgend HUNER TECHNIK genannt). Die AGBs finden Anwendung auf sämtliche abgeschlossene Vereinbarungen zwischen HUNER TECHNIK und dem Kunden betreffend der von HUNER TECHNIK angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Anwendbar ist die gültige Ausgabe zum Zeitpunkt des Vertrags- bzw. Vereinbarungsabschlusses.

  2. Anerkennung
    Die Erteilung einer Bestellung, eines Auftrages, bzw. die Inanspruchnahme einer Leistung schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden bzw. Leistungsbezüger ein.

  3. Vertrag / Umtausch / Rückgabe / Widerrufsrecht
    Der Vertrag (Auftrag/Kaufvertrag) kommt mit der Annahme der Bestellung des Kunden durch HUNER TECHNIK zustande. Bestellungen werden schriftlich (per E-Mail, Fax oder Post) angenommen. Es besteht kein Umtausch- oder Rückgaberecht.

  4. Erfüllungsort
    Als Erfüllungsort für unsere Warenlieferungen, wie auch für Ihre Kaufpreiszahlungen, gilt der Geschäftssitz von HUNER TECHNIK, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

  5. Lieferfristen
    Jeweils nach Vereinbarung.

  6. Haftung / Mängelrügen / Garantie
    a. Bei Lieferverzögerungen oder Produktionsausfällen infolge höherer Gewalt, ist jegliche Haftung sowie Schadensersatzanspruch ausgeschlossen.

    b. Für Haftungs – und/oder Nachfolgeschäden beim Betrieb, von und/oder mit Erzeugnissen von HUNER TECHNIK, schliesst HUNER TECHNIK jegliche Haftung aus.

    c. Mängelrügen irgendwelcher Art können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware in schriftlicher Form erfolgen. Nach dieser Frist wird jede Garantie ausdrücklich wegbedungen.

    d. Nachfolgende Garantieleistung gilt ausschliesslich für Eigenprodukte der HUNER TECHNIK. Auf von uns vormontierte Baugruppen/Komponenten, gewährt HUNER TECHNIK eine Garantie von 30 Tagen ab Auslieferung, sofern keine Eingriffe vorgenommen und die Ware bestimmungsgemäss verwendet wurde. Die fachmännische Betreuung der Produkte obliegt dem Betreiber. Die Garantie erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Zustimmung der HUNER TECHNIK Änderungen oder Reparaturen an der Ware vorgenommen werden. Sodann erlischt die Garantie beim Eintreten von Schäden, die auf unsachgemässen Gebrauch der gelieferten Ware, natürlichen Verschleiss der gelieferten Ware, sowie höhere Gewalt zurückzuführen sind. Garantieleistungen setzen sodann die Einhaltung der Zahlungspflicht des Kunden voraus. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen angemeldeter Garantieansprüche seine Zahlungen zurückzuhalten oder andere Ansprüche zur Verrechnung zu stellen. Die HUNER TECHNIK behält sich ferner vor, bei Artikeln welche nicht mehr lieferbar sind, einen gleichwertigen Ersatzartikel zur Abgeltung der Garantieansprüche auszuliefern. Die Auslieferung von Ersatz- oder Tauschartikel berechtigen zu keiner Garantiezeitverlängerung. Die vorstehende Garantie gilt nicht für Verschleissteile und Zubehör.

  7. Offerten
    Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter.

  8. Spezialanfertigungen
    Für Spezialanfertigungen gelten die Konditionen in unseren Dokumentationen und unseren Auftragsbestätigungen.
  1. Preise
    a. Massgebend sind die im Angebot offerierten Preise bzw. für die Eigenprodukte die jeweils gültigen Preislisten. Ohne abweichende vertragliche Vereinbarungen verstehen sich die Preise in Schweizer Landeswährung exkl. der gesetzlichen MWST und gelten ab Rampe von HUNER TECHNIK.

    b. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Verpackung, Versand und Versicherung in den Produkte- bzw. Dienstleistungspreisen nicht enthalten und werden separat in Rechnung gestellt.

  2. Zahlungsbedingungen
    a. Für Aufträge (z.B. Werksauftrag, Lohnarbeit) gilt ohne abweichende vertragliche Vereinbarungen 30 Tage netto nach Rechnungsdatum.

    b. Für Eigenprodukte von HUNER TECHNIK gilt ohne abweichende vertragliche Vereinbarungen allgemein die Vorauszahlung ohne jegliche Abzüge. Erst nach Erhalt der Zahlung kann das Produkt mitgenommen bzw. ausgeliefert werden.

    c. Diskont-, Bankspesen und -kosten gehen zulasten des Kunden.

    d. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die HUNER TECHNIK nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen oder bestehender, von HUNER TECHNIK nicht anerkannter, Gegenforderung zu kürzen oder zurückzubehalten.

  3. Versand, Nutzen und Gefahr
    a. Bei Lieferung gehen Nutzen und Gefahr mit der Auslieferung der Ware an den Käufer bzw. den Transporteur  über. Wird der Versand aus Gründen, die HUNER TECHNIK nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht, so wird die Ware auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert.

    b. Der Kunde hat Beanstandungen von Transportschäden an der Ware unverzüglich durch einen Vorbehalt auf dem Lieferschein durch den Transportverantwortlichen bescheinigen zu lassen und HUNER TECHNIK entsprechend Mitteilung zu machen.

  4. Datenschutz
    HUNER TECHNIK verpflichtet sich die Bestimmungen des gültigen schweizerischen Datenschutzgesetzes einzuhalten und Daten nur gemäss diesen Bestimmungen zu verwenden. Die Daten werden ausschliesslich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses, zur Bearbeitung der von Ihnen gewünschten Informationen sowie zu Statistikzwecken verwendet.

  5. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
    Die Rechtsbeziehungen zwischen der HUNER TECHNIK und den Kunden/Benützern der HUNER TECHNIK-Produkte/-Website unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Unterkulm, ausgenommen in denjenigen Fällen, wo das Gerichtsstandsgesetz zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt. Sofern die vorliegenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten, ist das schweizerische Obligationenrecht anwendbar.

  6. Gültigkeit / Salvatorische Klausel
    a. Anderslautende Verkaufsbedingungenen haben nur Gültigkeit, soweit sie von HUNER TECHNIK ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

    b. Ungültigkeit einer Vertragsklausel hat auf die Gültigkeit der restlichen Vertragsbestimmungen keinen Einfluss.

  7. Schlussbestimmungen
    Huner Technik hat das Recht diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Huner Technik informiert die Kundschaft auf geeignete Art und Weise über solche Änderungen.

 

Gontenschwil, Januar 2019